Günstige Unterkunftspreise im Vergleich

Sehr viele Urlauber nutzen jedes Jahr wieder die Möglichkeit, mit einer Pauschalreise einen Urlaub zu buchen, der bereits alle wichtigen Bestandteile enthält, wie zum Beispiel Anreise und Übernachtung. Natürlich darf bei einem erholsamen Urlaub die gute Verpflegung in einem Hotel bzw. im angeschlossenen Restaurant nicht fehlen. In den meisten Hotelrestaurants werden daher auch mindestens drei verschiedene Mahlzeiten am Tage angeboten, nämlich das Frühstück, oftmals in Form eines Frühstückbuffets, das Mittagsessen und das Abendessen. Mitunter wird das Angebot auch noch durch Kaffee und Kuchen am Nachmittag ergänzt. Wenn der Gast einen Aufenthalt im Hotel bucht, dann kann er bezüglich der Verpflegung in der Regel zwischen vier Varianten wählen, nämlich zwischen der Halbpension (HP), der Vollpension (VP), der Übernachtung mit Frühstück (ÜF) sowie der reinen Übernachtung (Ü).

Zwar ist es für viele Urlauber einerseits von Vorteil, dass zum Beispiel bei der Vollpension mindestens drei Mahlzeiten schon im Preis mit inbegriffen sind und man sich nicht um eine „externe“ Verpflegung kümmern muss. Auf der anderen Seite ist es natürlich so, dass es die Mahlzeiten nicht kostenlos gibt, sondern der Preis für die Vollpension ist selbstverständlich deutlich höher, als wenn man lediglich Übernachtung mit Frühstück gebucht hätte. Es steht sich also bezüglich der Art der Verpflegung auf der einen Seite Bequemlichkeit und Komfort und auf der anderen Seite die Kosten und eine gewisse Gebundenheit gegenüber. Wer also einen möglichst preiswerten Urlaub verbringen möchte und es auch nicht für sinnvoll erachtet, für täglich zwei oder drei Mahlzeiten zu zahlen, der kann einfach die Varianten „Nur Übernachtung“ buchen. In diesem Fall sind weder ein Frühstück noch ein Abend- oder Mittagessen im Preis mit inbegriffen, sondern man zahlt ausschließlich für die Übernachtung im Hotelzimmer.

Die Buchung der Variante „Nur Übernachtung“ hat aber nicht nur einen preislichen Aspekt, sondern viele Urlauber, die sich dafür entscheiden, schätzen auch die größere Flexibilität. Zwar wird man bei der gebuchten Vollpension natürlich nicht gezwungen, alle drei oder vier Mahlzeiten im Hotel einzunehmen, aber oftmals fühlt man sich dazu dennoch in gewisser Weise verpflichtet, da man die Mahlzeiten immerhin bezahlt hat. Würde man auswärtig speisen, wäre die jeweilige Mahlzeit im Grunde doppelt so teuer, weil man die Mahlzeit bereits im Zuge der Vollpension im Hotel bezahlt hat. Darüber hinaus bringt die Buchung der reinen Übernachtung ohne Verpflegung den Vorteil mit sich, dass man nicht an bestimmte Essenszeiten gebunden ist, wie es im Hotel-Restaurant der Fall wäre. Auch dies trägt natürlich zur größeren Flexibilität bei.